Praxis für Psychiatrie und Psychotherapie,
Supervision und Coaching

Kosten
Überblick
Es handelt sich um eine Privatpraxis. D.h. ich kann meine Leistungen nicht direkt mit einer Krankenkasse abrechnen. Sie bekommen in jedem Fall eine Rechnung von mir. Hier möchte ich Ihnen einen Überblick geben, welche Kosten entstehen und wie Sie sie ggf. erstattet bekommen.
Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten hängen dabei von den im Einzelfall erbrachten Leistungen und der Komplexität der Behandlung ab. Bitte rechnen Sie bei einer komplexen, ärztlich-psychotherapeutischen Behandlung mit Kosten von ca. 200 Euro pro Behandlungsstunde (50 min). Geht es vornehmlich um eine psychiatrische Behandlungen (z.B. bei einer medikamentösen Einstellung, die meist etwa 20-30 min beansprucht), entstehen Kosten von ca. 100 Euro.
Bitte rechnen Sie damit, dass bei einer diagnostischen Einordnung komplexer Krankheitsbilder, die umfangreiche Fragebogen- und Interviewdiagnostik beinhalten (z.B. ADHS) in der Regel mehrere Termine notwendig sind und entsprechend Kosten entstehen. Ebenso ist eine Neurofeedback-Behandlung sehr individuell und unterschiedlich aufwendig. Sprechen Sie mich daher für die Behandlungskosten am Besten direkt an.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Privaten Krankenversicherungen erstatten Ihnen die Behandlungskosten in der Regel, je nach Ihren individuellen Versicherungsbedingungen auch vollständig. Gerade bei psychotherapeutischen Behandlungen empfehle ich Ihnen, sich vorab zu informieren, welche Leistungen tatsächlich von Ihrer Krankenkasse übernommen werden (z.B. Sitzungszahl, Steigerungssatz). D.h., auch wenn Sie die Rechnungen in voller Höhe begleichen müssen, kann es vorkommen, dass Kosten von der Krankenkasse nicht vollständig erstattet werden und eine gewisse Eigenbeteiligung notwendig ist.
Kosten für Supervision und Coaching
Supervision und Coaching sind keine Heilbehandlungen und werden nicht nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet. Die Kosten, die hierbei entstehen, richten sich nach dem Aufwand/Komplexität und werden mit Ihnen individuell vereinbart. Wenn Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie mich gerne an!
Selbstzahler
Hierbei werden die Behandlungskosten von Ihnen selbst getragen. Sie können als Selbstzahler in meine Behandlung kommen, auch, wenn Sie eine private oder gesetzliche Krankenversicherung besitzen.
Als Selbstzahler haben Sie den Vorteil, dass, Ihre Krankenkasse nichts von Ihrer Behandlung erfährt. Auch entfällt eine etwaige Wartezeit, die bei der Antragstellung für bestimmte Behandlungen bei der Krankenkasse entsteht und wir können direkt mit der Behandlung beginnen.
Gesetzlich Krankenversicherte
Die Behandlungskosten werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, auch nicht anteilig. Es gibt jedoch Möglichkeiten, wie Sie dennoch in meine Behandlung kommen können:
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Als Selbstzahler: siehe dort.
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Über die sog. Kostenerstattung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse: Prinzipiell besteht auch bei gesetzlichen Krankenversicherungen die Möglichkeit, zuvor von Ihnen bezahlte Rechnungen erstattet zu bekommen. Allerdings in der Regel wegen Abschlägen, Einschränkungen und Obergrenzen nicht vollständig. D.h. Sie müssen davon ausgehen, auch hierbei Kosten selbst zu tragen. Bitte informieren Sie sich vor dem Beginn einer Behandlung bei Ihrer Krankenkasse, ob und zu welchem Umfang in Ihrem Fall erstattet werden. Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie wissen möchten, um welche Abrechnungsziffern es sich in Ihrem Fall handeln würde.
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